Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Stand: Nov. 2023

 

Lahntal Alpakas, Christiane Heinze-Ruppersberg und Robert Ruppersberg, Oberdorfer Straße 12, 35094 Lahntal

 

Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.

 

§ 1 Vertragsgrundlagen

 

Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Wanderungen für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes.  Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§1.1 Vertragspartner

 

Vertragspartner ist auf der einen Seite Lahntal Alpakas (auch Veranstalter genannt) als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution. 

 

§1.2 Vertragsverhältnis

 

Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Lahntal Alpakas, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Lahntal Alpakas, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

 

§ 2 Zutritt

 

§2.1 Zutrittsvoraussetzungen

 

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unseren Weiden und im Stall aufhalten.

 

§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

 

Lahntal Alpakas ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

 

§2.3 Hunde

 

Gäste dürfen keine Hunde oder andere Tieren auf das Stall-/Wiesengelände mitbringen und auch bei unseren Touren nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.

 

§ 3 Sicherheit

 

Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie währende unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.

 

§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren

 

Das Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Das Füttern der Tiere ist verboten.

 

§ 5 Alpaka Wanderungen und Stornierung

 

Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Touren bei Meldungen von Gewittern, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten.

Sollte während einer Wanderung aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Wetterereignisse wie Gewitter, Sturm, starker Regen, oder Schneefall aufziehen oder sich andere Ereignisse ergeben, die durch den Veranstalter nicht beeinflussbar sind und eine Durchführung der Wanderung maßgeblich beeinträchtigen, ist der Veranstalter befugt, die Wanderung abzubrechen. Der Veranstalter nicht verpflichtet Schadenersatz und Kostenersatz zu leisten.

 

Erfolgt eine Absage der Tour durch den Gast spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor 100 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Bleibt ein Gast der Tour ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Tourenpreises fällig. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet.

 

Lahntal Alpakas behält sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung vor. Ebenso den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter ist der Veranstalter berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz auszuschließen. Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, aufgrund eigener Erkrankung und/oder Erkrankung/Ausfall des Tieres ganz oder teilweise bis zum Tag der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Entsprechende Ersatztermine werden so schnell wie möglich angeboten.

 

Kinder unter 8 Jahren dürfen nicht an einer Alpaka-Wanderung teilnehmen. Im Alter von 8 bis 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

 

§ 6 Verlust von Gegenständen

 

Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.

 

§ 7 Schadensmeldungen

 

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Geländes der Lahntal Alpakas anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

 

§ 8 Fotografieren und Filmen

 

Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

 

§ 9 Gutscheine

 

Gutscheine können innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten eingelöst werden. Die Frist beginnt mit dem Monat, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich auch nicht anteilig!

 

§ 10 Geschenk/Andenken/Souvenir

 

Der Anspruch auf das durch uns überreichte Geschenk/Andenk/Souvenir im Rahmen einer entsprechend gebuchten Alpaka-Wanderung erlischt mit Beendigung der jeweiligen Veranstaltung. Ein späterer Anspruch ist somit ausgeschlossen.

 

§ 11 Alpaka - Patenschaft

 

Die Dauer einer Alpaka-Patenschaft beträgt ein Jahr. Ausschlaggebend ist das Datum auf der Urkunde der Patenschaft. Die Auswahl des Paten-Alpakas obliegt dem Paten. Die Termine der beiden kostenlosen Basic-Alpakawanderungen sind voher mit Lahntal Alpakas abzustimmen. Das gleiche gilt für das Fotoshooting. Sofern das Paten-Alpaka an dem Tag der Wanderung nicht einsatzbereit sein sollte, obliegt es Lahntal-Alpakas dem Paten ein anderes Alpaka für die Wanderung zu übergeben. Alle anderen im Rahmen der Alpaka-Patenschaft genannten Leistungen haben ebenfalls ihre Gültigkeit in dem zuvor genannten Zeitraum. Wir behalten uns vor, im Falle von Krankheit, Verkauf oder Tod des Paten-Alpakas, ein Ersatztier für die Restlaufzeit der Patenschaft zur Verfügung zu stellen.

 

§ 12 Allgemeines

 

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Lahntal Alpakas vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Lahntal Alpakas. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!

 

Lahntal, im Dezember 2023